Eine attraktive Option statt des Seniorenheims

In den eigenen vier Wänden gibt es immer Raum: Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist kostengünstiger als eine Platzierung im Pflegeheim und erlaubt es, den Lebensabend im vertrauten Zuhause zu verbringen.

Vorsorgevollmachten: Das sollten Sie wissen

Es kann passieren, dass Sie irgendwann nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Was passiert dann? Eine Möglichkeit, sich für diesen Fall abzusichern, ist eine Vorsorgevollmacht. Diese kann Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, eine schwierige Situation zu bewältigen. Natürlich hoffen wir alle, gesund und selbstbestimmt zu leben, aber manchmal kommen unvorhersehbare Situationen auf uns zu.

Durch eine Vollmacht können Sie bereits jetzt Entscheidungen treffen, die Ihnen und Ihren Angehörigen in Zukunft helfen werden. Wir möchten Ihnen dabei helfen, indem wir Ihnen wichtige Informationen und Tipps zur Verfügung stellen. Sorgen Sie jetzt vor, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein und in die Zukunft zuversichtlich zu blicken.

Zusammengefasst: Vorsorgevollmachten

Mit Vorsorgevollmachten legen Sie fest, wer Sie in verschiedenen Lebensbereichen vertreten darf. Falls keine Vollmacht besteht, wird ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Es ist außerdem ratsam, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Vorsorgemaßnahme, bei der Sie als Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen als Bevollmächtigte benennen. Im Falle einer Alterung oder Krankheit, die Sie geschäftsunfähig machen könnte (§ 164 BGB1), ist der Bevollmächtigte befugt, rechtsverbindliche Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen.

Die Vorsorgevollmacht legt klar fest, welche Angelegenheiten Ihr Bevollmächtigter regeln darf und gewährleistet damit ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Im Falle von Geschäftsunfähigkeit kann der Bevollmächtigte sofort handeln, ohne dass das Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss. In der Regel darf Ihr Bevollmächtigter eigenständig handeln, es sei denn, es handelt sich um medizinische Behandlungen mit einem hohen Risikofaktor, die zuvor vom Betreuungsgericht genehmigt werden müssen.

Ab wann und wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?

Es ist grundsätzlich möglich, jede geschäftsfähige und volljährige Person als Bevollmächtigte zu benennen. Allerdings ist dies eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Sie sollten unbedingt eine Person auswählen, der Sie uneingeschränkt vertrauen können, und die Entscheidung mit ihr besprechen.

Eine Vorsorgevollmacht wird ab dem Zeitpunkt ihrer Unterschrift rechtsverbindlich. In der Regel endet sie jedoch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Wenn Sie möchten, dass die Vollmacht über Ihren Tod hinaus gilt, muss dies ausdrücklich schriftlich festgehalten werden. In diesem Fall können Sie auch bestimmen, wer und in welchem Umfang über Ihren Nachlass verfügen darf.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Hierfür müssen Sie das Originaldokument und alle Kopien vernichten. Es empfiehlt sich, den Widerruf auch im Zentralen Vorsorgeregister (ZVG) festhalten zu lassen, um seine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Informieren Sie den Bevollmächtigten schriftlich über den Widerruf.

Alternativ können Sie auch nur bestimmte Stellen Ihrer Vollmacht ändern. Sie können diese Stellen streichen, neu verfassen, mit Datum und Ort unterschreiben und so die Änderungen klar dokumentieren.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Hierfür müssen Sie das Originaldokument und alle Kopien vernichten. Es empfiehlt sich, den Widerruf auch im Zentralen Vorsorgeregister (ZVG) festhalten zu lassen, um seine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Informieren Sie den Bevollmächtigten schriftlich über den Widerruf.

Alternativ können Sie auch nur bestimmte Stellen Ihrer Vollmacht ändern. Sie können diese Stellen streichen, neu verfassen, mit Datum und Ort unterschreiben und so die Änderungen klar dokumentieren.

Gut zu wissen: Geschäftsfähigkeit

In Deutschland ist eine Person geschäftsfähig, wenn sie eigenständig und vollwirksam Rechtsgeschäfte abschließen kann. Im Allgemeinen gilt dies für alle Menschen ab 18 Jahren als vollständig geschäftsfähig.

Allerdings gibt es auch Fälle von beschränkter oder fehlender Geschäftsfähigkeit, die gesetzlich geregelt sind. Eine Person, die als geschäftsunfähig eingestuft wird, benötigt einen gesetzlichen Vertreter. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand aufgrund von fortgeschrittener Demenz oder eines schweren Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Was beinhaltet eine Vorsorgevollmacht?

Als Vollmachtgeber haben Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wen Sie bevollmächtigen möchten und für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll. Sie können eine umfassende Vollmacht für alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erteilen oder individuelle Vollmachten für verschiedene Bereiche ausstellen. Es ist jedoch ratsam, über die folgenden Themen nachzudenken:

In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie folgende Angelegenheiten regeln:

  1. Fragen der Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
  2. Regelung des Aufenthalts sowie Wohnungsangelegenheiten
  3. Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
  4. Regelung vermögensrechtlicher Angelegenheiten
  5. Immobiliengeschäfte, wenn die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet ist
  6. Regelung von Post und Telefon
  7. Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Heimunterbringung)

Außerdem können Sie in Ihrer Vollmacht entscheiden, ob der Hauptbevollmächtigte eine Untervollmacht an eine andere Person erteilen darf. In diesem Fall kann der Unterbevollmächtigte die bevollmächtigte Person vertreten. Der Unterbevollmächtigte kann eine Person Ihres Vertrauens wie ein Angehöriger sein, aber auch eine Einrichtung wie ein Pflegeheim.

Es empfiehlt sich, die Anweisungen in der Vollmacht so präzise wie möglich zu formulieren. Das bedeutet auch, dass Sie bestimmte Angelegenheiten von der Vollmacht ausschließen können, falls Sie dies wünschen. Wenn Sie beispielsweise eine bestimmte Maßnahme wie die Unterbringung in einem Pflegeheim ablehnen, sollten Sie dies ausdrücklich in der Vollmacht festhalten. Eine eindeutige Formulierung hilft, Missverständnisse oder Missbrauch zu vermeiden.

Was ist einer Vorsorgevollmacht ausgeschlossen?

Um eine Vorsorgevollmacht bestmöglich zu gestalten, sollten alle wichtigen Bereiche möglichst genau definiert und spezifisch formuliert werden. Allerdings gibt es bestimmte höchstpersönliche Angelegenheiten, wie die Errichtung eines Testaments oder die Eheschließung, bei denen es gesetzlich ausgeschlossen ist, dass ein Bevollmächtigter Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers treffen kann.

In Bezug auf finanzielle Angelegenheiten ist es in der Regel möglich, Vollmachten zu erteilen. Allerdings akzeptieren einige Banken auch notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten nicht für Bankgeschäfte. Wenn der Bevollmächtigte alle finanziellen Angelegenheiten regeln soll, sollte zusätzlich eine Bank- oder Kontovollmacht ausgestellt werden, in der der Umfang der Entscheidungsbefugnis klar definiert ist.

Doppelvertretung und Doppelvollmacht

Eine Möglichkeit, um bei mehreren Bevollmächtigten Konflikte zu vermeiden, ist die Erteilung einer Gesamtvertretungsvollmacht. Hierbei wird eine Person als Hauptbevollmächtigter benannt, der im Zweifel die letzte Entscheidungsgewalt hat. Die anderen Bevollmächtigten haben lediglich eine unterstützende Funktion. Diese Art der Vollmacht eignet sich besonders, wenn Sie keine klare Aufgabentrennung vornehmen möchten oder wenn Sie Ihre Vertrauenspersonen nicht gegeneinander ausspielen möchten.

Es ist auch möglich, dass Sie mehrere Vollmachten mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausstellen. Zum Beispiel kann eine Person für die finanziellen Angelegenheiten zuständig sein, während eine andere Person die Gesundheitssorge regelt. Hierbei sollten Sie jedoch darauf achten, dass sich die Aufgabenbereiche nicht überschneiden und dass eine klare Kommunikation zwischen den Bevollmächtigten gewährleistet ist.

Unabhängig davon, welche Art der Vollmacht Sie wählen, ist es wichtig, dass Sie eine Vertrauensperson benennen, der Sie uneingeschränkt vertrauen können. Eine Vollmacht bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung und Vertrauen, deshalb sollten Sie diese Entscheidung wohlüberlegt treffen.

Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?

Mit einer Generalvollmacht können Sie einen Bevollmächtigten bestimmen, der Sie in verschiedenen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertritt. Sie können entweder alle oder nur ausgewählte Bereiche abdecken, wodurch eine Generalvollmacht aus verschiedenen Spezialvollmachten bestehen kann, einschließlich der Vorsorgevollmacht, die spezifischer ist als die Generalvollmacht.

Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Generalvollmacht sofort wirksam wird, während die Vorsorgevollmacht erst aktiv wird, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Eine Generalvollmacht kann also zum Beispiel genutzt werden, wenn der Vollmachtgeber für eine bestimmte Zeit verreist und dem Bevollmächtigten in diesem Zeitrahmen Zugang zu seinen Konten gewährt, um Rechnungen zu bezahlen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, im Vorfeld festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt werden sollen und welche nicht. Dazu gehören auch Fragen der Schmerzbehandlung und der Unterbringung in einem Pflegeheim. Es ist ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie immer noch Ihre Wünsche widerspiegelt.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung in bestimmten Situationen möglicherweise nicht umgesetzt werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die medizinische Situation verändert hat oder wenn unvorhergesehene Komplikationen auftreten. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Ihre Bevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht informiert sind und in Ihrem Sinne handeln können.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Durch eine Betreuungsverfügung können Sie im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit einen Wunschbetreuer vorschlagen und Personen von einer möglichen Betreuung ausschließen. Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht ist diese jedoch nicht rechtsverbindlich und ein Betreuer darf erst nach seiner Bestallung für Sie handeln. Das bedeutet, dass das Betreuungsgericht zunächst die Eignung der Person für die anstehende Aufgabe prüft und der Betreuer gerichtlicher Kontrolle unterliegt.

Es ist wichtig, sich zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu entscheiden. Überlegen Sie sich, ob Sie möchten, dass Ihr Bevollmächtigter bei den meisten Entscheidungen eigenständig handeln kann oder ob Ihr Betreuer generell nur nach gerichtlicher Genehmigung Entscheidungen treffen darf. Eine Betreuungsverfügung ist daher sinnvoll, wenn Sie möchten, dass Ihre Vertrauensperson gegenüber einer zweiten Instanz Rechenschaft ablegen soll.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht geeignet?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Bestandteil der eigenen Vorsorgeplanung. Denn auch wenn wir nicht gerne daran denken, kann jederzeit ein Unfall oder eine Krankheit eintreten, die uns vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig machen kann. In diesem Fall ist es wichtig, dass wir eine Person des Vertrauens bestimmt haben, die in unserem Namen Entscheidungen treffen und für uns handeln kann. Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten dabei die Möglichkeit, uns in medizinischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten und für uns zu entscheiden. Es ist daher ratsam, frühzeitig eine solche Vollmacht zu erstellen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?

Falls keine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt, wird die Situation vom Betreuungsgericht geprüft und ein gesetzlicher Vertreter bestimmt. Diese Person vertritt Sie als Vollmachtgeber in allen Bereichen, für die Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche des Betreuers werden vom Gericht je nach Situation festgelegt. Zum Beispiel kann Ihr Betreuer Ihre Finanzen regeln oder bei Bedarf auch einen Pflegeheimplatz für Sie suchen.

Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe in Betracht gezogen. Diese sind jedoch nicht automatisch Ihre gesetzlichen Betreuer. Sollte das Betreuungsgericht entscheiden, dass kein Angehöriger die Betreuung übernehmen kann, wird eine fremde Person eingesetzt. Durch die Vorsorgevollmacht können Sie selbst diese Entscheidung treffen, solange gewährleistet ist, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person ebenso geeignet ist wie ein Betreuer.

Welche Form hat eine Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht verfassen, ist es wichtig, dass Sie das Dokument schriftlich verfassen und eigenhändig unterschreiben. Hier gibt es keine konkreten Vorgaben zur Form, aber es gibt Formulare und Muster, die Sie individuell anpassen können. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet ein kostenloses Beispielformular zum Download an. Eine individuelle Gestaltung ist empfehlenswert, da Muster oft zu allgemein gehalten sind. Staatliche Behörden stellen jedoch empfehlenswerte Formulare zur Verfügung. Eine rechtliche Beratung kann Ihnen bei der Erstellung helfen, damit Ihre Vorsorgevollmacht für den Ernstfall gültig und fehlerfrei ist.

Folgende Schritte können Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beachten:

  1. Überlegen Sie, welche Bereiche die Vorsorgevollmacht abdecken sollte. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
  2. Legen Sie fest, wen Sie im Ernstfall bevollmächtigen möchten.
  3. Verfassen Sie die Vollmacht so präzise wie möglich. Auch hier kann Ihnen eine rechtliche Beratung helfen.
  4. Wenn gewünscht, registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer. Dies kann online oder per Post erfolgen und ist optional. Mit einer registrierten Vertrauensperson fällt eine einmalige Gebühr von 13 bis 18,50 Euro an, die von der Zahl- und Registrierungsweise sowie der Anzahl der Vertrauenspersonen abhängt.

Wo wird die Vorsorgevollmacht hinterlegt?

Um im Ernstfall schnell auf die Vorsorgevollmacht zugreifen zu können, ist es wichtig, einen sicheren Aufbewahrungsort zu wählen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie das Dokument aufbewahren können. Sie können es selbst aufbewahren und Ihrem Bevollmächtigten den Ort mitteilen. Alternativ können Sie Ihrem Bevollmächtigten die Vollmacht zur Aufbewahrung aushändigen. Eine weitere Möglichkeit ist, eine andere Vertrauensperson oder einen Notar mit der Aufbewahrung zu beauftragen. Diese Person kann im Bedarfsfall die Vollmacht Ihrem Bevollmächtigten aushändigen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Dadurch werden Betreuungsgerichte automatisch informiert, wenn eine Vollmacht vorhanden ist. Die Registrierung kann online oder per Post erfolgen und erfordert eine einmalige Gebühr zwischen 13 und 18,50 Euro, je nach zahl- und registrierungsweise sowie der Anzahl an Vertrauenspersonen. Wenn Sie eine Vertrauensperson eingetragen haben, wird diese auch informiert, wenn das Betreuungsgericht tätig wird.

Notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht

Wenn Sie sich für eine notarielle Beurkundung entscheiden, sollten Sie einen Notar Ihres Vertrauens aufsuchen und einen Termin vereinbaren. Vor dem Termin können Sie bereits klären, welche Angelegenheiten Sie in der Vollmacht regeln möchten und wer Ihr Bevollmächtigter sein soll. Der Notar wird Sie dann bei der Formulierung und Gestaltung der Vollmacht unterstützen und Ihnen bei Bedarf auch weitere Hinweise geben.

Wichtig zu beachten ist, dass eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht keine Garantie dafür ist, dass im Ernstfall alle Anweisungen umgesetzt werden. Letztendlich liegt es immer am Bevollmächtigten, die Interessen des Vollmachtgebers im Sinne der Vollmacht zu vertreten. Eine notarielle Beurkundung kann jedoch dazu beitragen, Missverständnisse und Unsicherheiten zu vermeiden und die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Gut zu wissen: Rechtliche Absicherung von Vollmachten

Es ist wichtig zu betonen, dass die Informationen und Ratschläge, die hier gegeben werden, lediglich als Orientierung dienen sollen und nicht als rechtliche Beratung angesehen werden sollten. Für spezifische Fragen und Details bezüglich Ihrer Vorsorgevollmacht empfiehlt es sich daher, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Vollmacht den rechtlichen Anforderungen entspricht und im Ernstfall auch wirklich wirksam ist.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen übernehmen können, da sich Gesetze und Vorschriften ändern können und jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich von einem Experten auf dem Gebiet der Vorsorgevollmacht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte berücksichtigt haben und optimal abgesichert sind.

Antworten auf häufige Fragen

Was bedeutet eine Vorsorgevollmacht?

Durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere bevollmächtigte Personen, stellvertretend für Sie Entscheidungen zu treffen, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Diese Situation kann beispielsweise durch einen Unfall, Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen entstehen. In einem solchen Fall ist es Ihrem Bevollmächtigten gestattet, die in der Vorsorgevollmacht festgelegten Angelegenheiten in Ihrem Namen zu regeln.

Welche Ausgaben sind mit einer Vorsorgevollmacht verbunden?

Grundsätzlich entstehen bei der eigenständigen Erstellung und Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht keine Kosten. Empfehlenswert ist jedoch die optionale Registrierung im zentralen Vorsorgeregister, für die eine einmalige Gebühr von 13 bis 18,50 Euro anfällt. Bei einer notariellen Beurkundung variieren die Kosten je nach Vermögenswert und werden individuell berechnet.

Welche Person sollte man in einer Vorsorgevollmacht bestimmen?

Der Bevollmächtigte, den Sie als Vollmachtgeber in einer Vorsorgevollmacht einsetzen, sollte über Ihr absolutes Vertrauen verfügen und in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen. Es ist ratsam, im Vorfeld mit der betreffenden Person zu sprechen und sie in Ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Was beinhaltet eine Vorsorgevollmacht?

In einer Vorsorgevollmacht werden präzise die Bereiche Ihres Lebens festgelegt, über die Ihr Bevollmächtigter im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit entscheiden darf. Dies kann Aspekte wie Ihr Vermögen, Ihre Betreuungssituation oder sogar umfassendere Angelegenheiten betreffen. Um Konflikten oder Missbrauch vorzubeugen, sollten die Formulierungen so genau wie möglich sein.

Wo sollte man eine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Die Vorsorgevollmacht sollte an einem sicheren, jedoch leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, den auch Ihr Bevollmächtigter kennt. Kopien können Sie diesem sowie anderen Vertrauenspersonen aushändigen. Die Aufbewahrung beim Notar ist ebenfalls eine Option, die zusätzliche Sicherheit bietet. Registrieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister, wird dort vermerkt, dass eine solche Vollmacht existiert.

Wie unterscheiden sich General- und Vorsorgevollmachten?

Sowohl bei der Generalvollmacht als auch bei der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, Ihre Angelegenheiten zu regeln, falls Sie dazu selbst nicht in der Lage sind. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass eine Vorsorgevollmacht erst wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist. Im Gegensatz dazu ist eine Generalvollmacht sofort gültig.

Ist es erforderlich, eine Vorsorgevollmacht notariell zu beurkunden?

Nein, es besteht keine Verpflichtung, Ihre Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Es wird jedoch empfohlen, da ein Notar rechtssichere Formulierungen verwendet und die Vollmacht gemäß Ihren Vorstellungen verfasst. Auf diese Weise sichern Sie sich rechtlich ab.

Wie lange bleibt eine Vorsorgevollmacht wirksam?

Eine Vorsorgevollmacht behält ihre Gültigkeit ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung, solange sie nicht widerrufen wird. Die Dauer der Gültigkeit hängt von den in der Vollmacht festgelegten Bedingungen ab und kann daher bis zum Lebensende oder sogar über den Tod hinausreichen. Im letzteren Fall kann die bevollmächtigte Person beauftragt werden, den Nachlass zu verwalten.

Wie kann man eine Vorsorgevollmacht zurückziehen?

Als Vollmachtgeber haben Sie die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht jederzeit zu widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Dies erfolgt durch die Vernichtung des Originaldokuments und aller Kopien sowie durch die Benachrichtigung Ihres Bevollmächtigten.

Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung bezieht sich ausschließlich auf medizinische Versorgung und pflegerische Maßnahmen. Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt sie keine Person, sondern legt fest, wie Sie im Ernstfall versorgt werden möchten und welche Entscheidungen in Bezug auf bestimmte Fragen getroffen werden sollen.

Was bedeutet eine Betreuungsverfügung?

Mittels einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person bestimmen, die Sie im Notfall als Betreuer vorschlagen. Im Unterschied zu einem Bevollmächtigten, der sofort handlungsberechtigt ist, muss ein Betreuer erst durch das Betreuungsgericht ernannt werden und unterliegt in seinen Entscheidungen einer gerichtlichen Kontrolle.